15 Dez 2017

Presseschau 12.17

Das bestimmende Thema in den letzten Wochen waren und bleiben wohl die Razzien der Polizei gegen die Fanprojekte in Dresden und Darmstadt. Die Lilien-Hilfe aus Darmstadt schildert nun ihr Sicht der Dinge.

Lilien-Fanhilfe: Unverhältnismäßiger Polizei-Einsatz im Fanprojekt

„Der bloße Verdacht aufgrund der räumlichen Nähe des Fanprojekts zum Tatort reichte der oder dem zuständigen Richter/in wohl aus, um den kurzfristigen Antrag der Einsatzleitung auf einen Durchsuchungsbeschluss stattzugeben.“

Faszination Fankurve: Polizei durchsuchte Fanprojekte Darmstadt

„Die Fanhilfe, die Darmstadt 98-Fans bei Problemen mit Polizei und Justiz unterstützt, verurteilt das Vorgehen der Polizei, das die Weihnachtsfeier des Fanprojekts beendete. Die Lilien Fanhilfe sieht durch die Durchsuchungen und Kontrollen einen Schutzraum in seiner Funktion verletzt.“

Faszination Fankurve: Wohnungen & Fanprojekt in Dresden durchsucht

„Das Fanprojekt Dresden bestätigte auf Nachfrage von Faszination Fankurve, dass es dort heute Morgen zu Durchsuchungen kam. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe richteten sich die Durchsuchungsmaßnahmen gegen 20 Personen und 33 Wohnungen bzw. Räumlichkeiten. Der Großteil der heute gleichzeitig stattfindenden 33 Durchsuchungen fand in Dresden und Umgebung statt, aber auch in Brandenburg, Baden-Württemberg und der Schweiz wurden einzelne Objekte durchsucht.“

————————————————–

Unschuldig angeklagt? Das sollte doch in Deutschland ohne Folgen für die Person auf der Anklagebank ablaufen. Dass es trotzdem anders kommen kann, zeigt nun ein Fall aus Nürnberg.

Rot-Schwarze-Hilfe: Recht und Gerechtigkeit? – Sind zwei Paar Stiefel

„Trotz zahlloser Stadionbesuche hatte Ingo sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, auch bei diesem Spiel nicht. Wie es dazu kommen konnte, dass er plötzlich Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren war, ist ihm daher völlig schleierhaft gewesen. Doch damit noch nicht genug: Er erhielt kurz darauf auch noch ein bundesweites Stadionverbot.“

Das auch die „Nicht-Verhängung“ eines Stadionverbots Teil einer richterlichen Überlegung zur Sanktionierung sein kann, beweist ein weitere Fall der Rot-Schwarzen-Hilfe aus Nürnberg.

Rot-Schwarze-Hilfe: Richterin: „Bewähren muss man sich ohne Stadionverbot“

„Trotz diesem harten Urteil überraschte die Richterin in diesem Verfahren. Dem behelmten Polizeibeamten zog sie mächtig den Zahn […]“

Einen abgeschlossenen Fall mit besserem Ende für drei Fans von Dynamo Dresden kann die Schwarz-Gelbe-Hilfe aus Dresden vermelden. Nach etwa drei Jahren kam es endlich zur abschließenden Verhandlung.

Schwarz-Gelbe-Hilfe: Vermeintlicher Landfriedensbruch endet vor Gericht

„Nachdem es nach dem Spiel der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden gegen die Zweitvertretung der Borussia aus Dortmund (21.11.2014) zu Tumulten im Hinterbereich des K-Blockes mit dem Ordnungsdienst und der später herbeieilenden Polizei kam, wurde Ende Oktober 2017 ein Dynamofan vor Gericht freigesprochen. Zwei weitere Anhänger der Schwarz-Gelben mussten sich mit einer Einstellung nach §153a, also gegen Geldauflagen, begnügen.“

————————————————–

Martin Kind und die Fanhilfe Hannover sowie die organisierten Fans von Hannover 96 werden wohl keine Freunde mehr werden. Nun berichtet die Fanhilfe von einem vermeintlichen Vereinsausschlussverfahrens gegen Herrn Kind, basierend auf einer anonymen Anzeigen hinsichtlich des Vorwurfs der Untreue. Die Staatsanwaltschaft prüfe derzeit inwiefern ein hinreichender Anfangsverdacht besteht.

Fanhilfe Hannover: Vereinsausschlussverfahren gegen Martin Kind eingeleitet

„Nach letzten Medienberichten wurden bereits per richterlichem Beschluss Unterlagen beschlagnahmt. Laut §9 Absatz 4 der Satzung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. kann ein Ausschluss aus dem Verein durch Vorstands- oder Ehrenratsbeschluss erfolgen. Ein Grund kann unter anderem grob vereinsschädigendes Verhalten sein. Ein Vereinsausschlussverfahren kann von jedem Mitglied beim Ehrenrat angeregt werden.“

————————————————–

Die Fanszene von Hannover 96 sieht sich mit weiteren Stadionverboten konfrontiert. Die Fanhilfe Hannover formuliert Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verhängten Ausschlüsse.

Fanhilfe Hannover: Hannover 96 missachtet die Unschuldsvermutung

„Am 11.12.2017 teilte Hannover 96 mit, dass 36 Mitglieder mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Die Betroffenen sollen Teil einer Gruppe gewesen sein, die Mitte letzten Jahres von der Polizei in Hildesheim in Gewahrsam genommen worden war. Begründet wird der Vereinsausschluss mit einem vermeintlichen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung und vereinsschädigendem Verhalten. Die Fanhilfe Hannover stellt fest, dass beide Begründungen nicht zutreffen.“